Hintergrundinformationen zu Auswirkungen der B74neu:

Unverhältnismäßige Umweltzerstörung

Unverhältnismäßige Umweltzerstörung

Im Zuge der jahrzehntelangen Planungen zur Verlegung der B74n ins Schutzgebiet der Hammeniederung wurden mehre Studien zur Umweltverträglichkeit durchgeführt. Alle Studien stufen die Auswirkungen der Verlegung als "erheblich" ein. Im Projektinformationssystem (PRINS) ist in den Bewertungsergebnisse zum Bundesverkehrswegeplan 2003 ein "sehr hohes Umweltrisiko" für die B74n dokumentiert.

In der FFH-Verträglichkeitsstudie EU-VSG "Hammeniederung (DE 2719-401) von 2009 wurden wiederum erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des EU-Vogelschutzgebietes festgestellt. Besonders betroffen sind die Arten:

  • Weißstorch
  • Uferschnepfe
  • Kiebitz
  • Rotschenkel

In der Verträglichkeitsstudie erfolgte eine Ausnahmeprüfung zur Verhältnismäßigkeit zwischen dem geplanten Straßenbau und den daraus resultierenden Umweltbeeinträchtigungen. Die Verhältnismäßigkeit ist gegeben, wenn mit dem Straßenbau der gewünschte Erfolg erreicht wird und der Nutzen den Nachteil überwiegt.

Die Studie kommt in der Abwägung der Umwelt- und Verkehrsaspekte zu dem Schluss, dass der Bau aus "überwiegenden Gründen des öffentlichen Interesses gerechtfertigt sei".

Dabei sind in der Abwägung mehrere Aspekte ausdrücklich in Frage zu stellen:

  • Eine (auch nur) teilweise Verlagerung des Autoverkehrs z.B. auf Bus und Schiene wurde kategorisch ausgeschlossen.
     
  • Es wird eine Verkehrszählung und Prognose referenziert (PGT2010) die sowohl in ihrem Zählergebnis als auch in der Prognose eher als statistischer Ausreißer zu werten ist (vergl. Verkehrsaspekte). 
    Demografische Entwicklungen wurden in dieser Prognose mit einem Bundesdurchschnitt von 1% Rückgang völlig falsch für diese Region bewertet, obwohl andere Zahlen verfügbar waren.
     
  • Es wird ein völlig veraltetes Nutzen-Kosten-Verhältnis von 2003 angeführt (verl. Nutzen-Kosten).
     
  • Es wird auf die "ausgeprägte Pendlerbeziehung zur Hansestadt Bremen" hingewiesen. Diese war auch bereits 2011 erkennbar rückläufig.
     
  • Es wird auf die Verbindung nach Stade, Bremervörde und Hambergen hingewiesen - Regionen mit besonders starkem Bevölkerungsrückgang!

 

Auf dieser Grundlage ist die Objektivität bei Abwägung der Verhältnismäßigkeit schwer nachzuvollziehen.



Karte der betroffenen Schutzgebiete

   Die Umweltkarten den des Niedersächsischen Umweltministeriums zeigen die betroffenen Schutzgebiete:

  • Natura 2000 - EU Vogelschutzgebiet (grün schraffiert)
  • Natura 2000 - FFH Gebiet (braun schraffiert)
  • Brut- und Gastvögel wertvolle Bereiche (rot schraffiert)



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