Im Zuge der jahrzehntelangen Planungen zur Verlegung der B74n ins Schutzgebiet der Hammeniederung wurden mehre Studien zur Umweltverträglichkeit durchgeführt. Alle Studien stufen die Auswirkungen der Verlegung als "erheblich" ein. Im Projektinformationssystem (PRINS) ist in den Bewertungsergebnisse zum Bundesverkehrswegeplan 2003 ein "sehr hohes Umweltrisiko" für die B74n dokumentiert.
In der FFH-Verträglichkeitsstudie EU-VSG "Hammeniederung (DE 2719-401) von 2009 wurden wiederum erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des EU-Vogelschutzgebietes festgestellt. Besonders betroffen sind die Arten:
In der Verträglichkeitsstudie erfolgte eine Ausnahmeprüfung zur Verhältnismäßigkeit zwischen dem geplanten Straßenbau und den daraus resultierenden Umweltbeeinträchtigungen. Die Verhältnismäßigkeit ist gegeben, wenn mit dem Straßenbau der gewünschte Erfolg erreicht wird und der Nutzen den Nachteil überwiegt.
Die Studie kommt in der Abwägung der Umwelt- und Verkehrsaspekte zu dem Schluss, dass der Bau aus "überwiegenden Gründen des öffentlichen Interesses gerechtfertigt sei".
Dabei sind in der Abwägung mehrere Aspekte ausdrücklich in Frage zu stellen:
Auf dieser Grundlage ist die Objektivität bei Abwägung der Verhältnismäßigkeit schwer nachzuvollziehen.
Die Umweltkarten den des Niedersächsischen Umweltministeriums zeigen die betroffenen Schutzgebiete: